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Aktuelle Information zur Neuen Heilmittelrichtlinie ab 01.01.2021

Seit 01.01.2021 ist die Neue Heilmittelrichtlinie (HMR) in Kraft getreten. Diese regelt die Möglichkeiten der Verordnung von Heilmitteln durch die Ärzte.

Ziel der neuen HMR soll eine deutlichere Vereinfachung der Verordnungsmöglichkeiten sein und langfristig zu einem Bürokratieabbau führen. Ob das so sein wird, warten wir ab. Bisher haben nicht heilmittelkonform ausgefüllte Verordnungen der Ärzte zu einem erheblichen Mehraufwand in den Therapiepraxen geführt. Rezepte mussten geändert, umdatiert, verlängert werden…..

Das alles, hoffen wir, gehört der Vergangenheit an.

Die wichtigsten Neuerungen fasse ich hier kurz zusammen:

  • Es gibt künftig nur noch ein Verordnungsformular (gültig für:Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden). Der Arzt kreuzt darauf das verordnete Heilmittel an.
  • Die komplizierte Regelfallsystematik wurde abgeschafft: es wird nicht mehr unterschieden in Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalles. Es gibt einen Verordnungsfall und daran geknüpft eine sog. orientierende Behandlungsmenge. Daran orientiert sich der Arzt, er kann aber je nach medizinischem Bedarf des Patienten auch davon abweichen. Dieses muss nicht mehr auf der Verordnung begründet werden. Damit soll die Anfälligkeit, eine ungenaue oder fehlerhafte Verordnung auszustellen, sinken und damit auch der Aufwand für Arzt und Therapeut.
  • Die Diagnosegruppen werden zusammengefasst und die Angaben zur Leitsymptomatik können wesentlich flexibler benannt werden. Damit ist die Entscheidungsfreiheit der Ärzte bzgl. Verordnungen größer als bisher.
  • Die Frist von Ausstellungsdatum der Verordnung bis zum Behandlungsbeginn wird von bisher 14 Tagen auf 28 Tage erweitert.
  • Die Behandlungsfrequenzen können flexibler angegeben werden
  • Es können zukünftig bis zu 3 Heilmitteln auf einer Verordnung verordnet werden und damit die Therapieoptionen erweitert werden.

Wir sind zuversichtlich und hoffen, dass diese neue HMR ihre Ziele erreicht und wir die bisherigen aufwendigen Korrekturen nicht mehr vornehmen müssen. Damit hätten wir mehr an Behandlungszeit zur Verfügung.

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Aktuelle Information zur Situation in der Corona-Pandemie

Unsere Praxis ist auch während des Lockdowns für Sie geöffnet.

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die Bevölkerung bezüglich Coronavirus einschneidende Maßnahmen verfügt. Der momentane Lockdown muss verlängert werden. Dies ist, in Anbetracht der momentanen Infektions- und Erkrankungssituation, wichtig und richtig.

Wir als Praxis für Physiotherapie gehören zu den systemrelevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens und haben geöffnet, um Patienten weiterhin zu behandeln. Alle ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen werden von uns uneingeschränkt durchgeführt, denn nach wie vor haben wir einen Behandlungsauftrag zu erfüllen, um Ihnen bei der medizinisch erforderlichen Bewältigung Ihrer Beschwerden zu helfen. Wir tun dies selbstverständlich unter Einhaltung verschärfter Hygienestandards.

Patienten mit erhöhtem Risiko haben jedoch jederzeit die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie kommen möchten oder nicht. Im Falle einer Terminabsage muss diese rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, erfolgen.

In die Praxis dürfen ausschließlich Patient*innen und eine evtl. notwendige Begleitperson, wenn die Patient*in nicht in der Lage ist, alleine zu kommen. Andere Familienangehörige haben im Moment keinen Zutritt, das gilt insbesondere für Geschwisterkinder, die zur Zeit nicht die Kitas oder Schulen besuchen können. Dies ist deswegen wichtig, weil Kinder oft keine oder nur wenige Krankheitssymptome haben, aber starke Überträger sind.

Bitte beachten Sie vor Betreten der Praxis unsere Hinweise an der Praxistür. Wir bitten Sie, die Praxis nur mit einem Mund-Nasenschutz zu betreten, den Sie bitte während der gesamten Aufenthaltszeit in unserer Praxis tragen. Desinfektionsmittel haben wir für Sie bereitgestellt. Wir bitten Sie, diese Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, auch zu Ihrem eigenen Schutz zu beachten.

Diese Maßnahmen verlangen allen Menschen im Moment sehr viel ab, sie sind aber unerlässlich, um weitere Infektionen und damit schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Susanne Merkel-Grau und Team